Der neue Energiepass
Die Energie-Einsparverordnung – kurz EnEV – ist im Februar 2002 in Kraft getreten und soll
den Energieverbrauch von Wohngebäuden in Deutschland sowie den Ausstoß von CO2 reduzieren.
Nach dieser Verordnung ist aktuell bereits für Neubauten ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Für alle anderen Wohngebäude soll ab Mitte 2008
ebenfalls ein Energiepass eingeführt werden, der Auskunft über den Energiebedarf des Hauses oder der Wohnung sowie die energetische Gesamteinstufung des Wohngebäudes gibt. Bei einem Eigentümer-
oder Mieterwechsel soll der Energiepass künftig verpflichtend sein.
Ausgestellt werden darf ein Energiepass nur von einem Experten, der eine entsprechende Qualifikation und Fortbildung vorweisen
kann. Diese können wir Ihnen bieten - rufen Sie uns einfach an.